Zum Inhalt springen

Satzung

Unsere Satzung

§ 1 Name des Vereins

Der Verein führt den Namen
„Akademie – Mundgesundheit – International „ .
Academy of Dentistry International
Nach Eintragung im Vereinsregister erhält er den Namenszusatz „e.V.“

§ 2 Sitz des Vereins

Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg, Wörthstr.13-15

§3 Zweck und Aufgabe des Vereins

Zweck des Vereins ist es, die in der zahnmedizinischen Versorgung tätigen Berufsgruppen zu einem Interessenverband zusammenzuschließen. Als gemeinnütziger Verein macht er es sich zur Aufgabe, sein fachliches Wissen zu teilen, um weltweit die Mundgesundheit zu fördern und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die keinen Zugang zu adäquater zahnärztlicher Betreuung haben. Die Zielsetzung des Vereins soll durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden.

§4 Mitgliedschaft

Der Verein beruht auf dem freiwilligen Zusammenschluss seiner Mitglieder. Mitglied des Vereins kann werden:

  • Jeder Zahnarzt und dessen Familienangehörige
  • Studierende der Zahnmedizin
  • Dentalhygienikerinnen / zahnmedizinische Prophylaxe Assistentinnen
  • Niedergelassene Ärzte
  • Organisationen im Gesundheitswesen
  • Fördermitglieder
  • Jeder der die persönlichen Voraussetzungen mitbringt, an den Zielen des Vereins mitzuarbeiten.

Personen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, kann die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden. Die Ehrenmitglieder sind den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Annahme des Aufnahmeantrages durch den Verein.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Austrittserklärungen sind nur zum Ende des Kalenderjahres zulässig. Sie müssen spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt, wenn der Jahresbeitrag nicht innerhalb von acht Wochen nach Fälligkeit abgebucht werden kann. Im Übrigen ist der Ausschluss aus dem Verein nur aus wichtigem Grunde zulässig.

§6 Beitrag

Die Mitglieder zahlen einen vom Verein unter Wahrung der Mitgliederinteressen festzusetzenden Jahresbeitrag, der vom Vorstand einmal jährlich vom Konto des Mitgliedes abgebucht wird. Bei Beginn der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres ist lediglich der anteilige Monatsbeitrag zu entrichten. Mitgliedern der Academy of Dentistry International (ADI-Fellows) wird eine Ermäßigung von Euro 60,00 gewährt.

§7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern. Hieraus wird ein Vorsitzender des Vorstandes gewählt. Dieser Vorsitzende ist stets allein vertretungsberechtigt. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind ebenfalls gemeinschaftlich allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. Weiterhin kann ein Beirat eingerichtet werden. Dies liegt in der Entscheidung des Gesamtvorstandes. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen.

§8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Vereins besteht aus allen Mitgliedern.

§9 Einberufung der  Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist bei Bedarf vom Vorstand durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Dies muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin erfolgen.

§10 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

Die nach Maßgabe des §9 einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig und entscheidet durch einfache Mehrheit der Anwesenden. Der Verlauf der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer zu protokollieren. Die Beschlüsse sind zu beurkunden.

§11 Geschäftsordnung

 Der Verein kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§12 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§13 Mittelverwendung

Der Vorstand hat die Pflicht, die Vereinsmittel nur im Sinne von §3 zu verwenden. Des Weiteren obliegt ihm die Pflicht, zum Ende des Geschäftsjahres die Verwendung und den Bestand der Vereinsmittel von 2 Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören, überprüfen zu lassen.

§14 Mittelverwendung nach Auflösung

Löst der Verein sich auf oder wird ihm die Rechtsfähigkeit entzogen, so entscheidet die Mitgliederversammlung über den Anfall des Vereinsvermögens.

§15 Eintrag der Satzung

Diese Satzung wurde am 11.04.2018 beschlossen. Sie wurde am 15.05.2018 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Würzburg unter der Nummer VR 201136 eingetragen.

Würzburg, den 11. April 2018

Mitgliedsbeiträge

  1. Niedergelassene Zahnärzte /Ärzte  | Euro 15,00 | Euro 180,00
  2. ADI-Fellows (Nachweis erforderlich) | Euro 10,00 | Euro 120,00
  3. Angestellte Zahnärzte | Euro 7,50 | Euro 90,00
  4. Studierende der Zahnmedizin  | Euro 1,00  | Euro 12,00
  5. DH/ZMP  | Euro 5,00  | Euro 60,00
  6. Organisationen im Gesundheitswesen | Vorstandsentscheidung
  7. Fördermitglieder | nach Selbsteinschätzung, mindestens Euro 500 p.a.
  8. Unabhängige Mitglieder | nach Selbsteinschätzung

Der Beitrag wird einmal jährlich im Voraus entrichtet.